1. Gesetzliche Verpflichtung
Das LkSG ist seit dem 01.01.2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette zu erfüllen.
• Die Einhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben – Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
• Diese Verpflichtung gilt nicht nur für die Unternehmenszentrale, sondern auch für alle Praxen und Tochtergesellschaften.
2. Förderung von Nachhaltigkeit
Das LkSG verankert die Verantwortung für Menschenrechte und Umweltschutz im Geschäftsalltag.
• Es hilft uns, aktiv gegen Kinderarbeit, moderne Sklaverei oder umweltschädliche Praktiken vorzugehen.
• Durch die Umsetzung zeigen wir, dass Nachhaltigkeit und ethisches Wirtschaften bei uns nicht nur Worte, sondern gelebte Praxis sind.
• Nachhaltigkeit wird zunehmend von Patienten, Partnern und Mitarbeitenden erwartet und stärkt unsere Position als verantwortungsbewusstes Unternehmen.
3. Risikominimierung
• Das LkSG schützt uns vor rechtlichen und finanziellen Risiken, die durch Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards in der Lieferkette entstehen können.
• Es stärkt unsere Resilienz gegenüber neuen Vorgaben der EU, wie der CSDDD-Richtlinie oder den Nachhaltigkeitsberichtspflichten (CSRD), die weitere Anforderungen bringen werden.
4. Verbesserung unserer Geschäftsprozesse
Die Einführung des LkSG bietet uns die Chance, unsere Einkaufsprozesse und Lieferantenauswahl zu verbessern:
• Lieferanten werden systematisch geprüft, Risiken analysiert und vertrauenswürdige Partnerschaften aufgebaut.
• Es entsteht ein klarer Überblick über die gesamte Lieferkette, was langfristig Transparenz und Effizienz fördert.
5. Stärkung unserer Werte
Die Integration des LkSG unterstreicht unser Engagement für Corporate Social Responsibility (CSR).
• Es zeigt, dass wir Verantwortung über die eigenen Unternehmensgrenzen hinaus wahrnehmen.
• Wir positionieren uns als Vorreiter in einem gesellschaftlich relevanten Thema, das unsere Reputation stärkt.
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